Was ist erlaubt,
was ist verboten?
DAZ-Interview mit
Elmar J. Mand zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Am 9. September hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen entschieden, dass Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel wettbewerbsrechtlich nur in sehr engen Grenzen Gutscheine und Bonustaler an ihre Kunden abgeben dürfen. Ausländische Versandapotheken, die Arzneimittel nach Deutschland liefern, müssen nach Auffassung der Karlsruher Richter das deutsche Arzneimittelpreisrecht beachten. In dieser Frage hat jetzt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe das letzte Wort. Die BGH-Entscheidungen haben für Aufsehen gesorgt und zum Teil auch zu Unsicherheiten geführt. Im DAZ-Gespräch mit Christian Rotta zeigt Professor Elmar J. Mand Hintergründe und Konsequenzen der BGH-Entscheidungen auf. Mand ist Professor für Zivil- und Gesundheitsrecht an der Universität Marburg und Autor zahlreicher gesundheitsrechtlicher Publikationen (u. a. zusammen mit Heinz-Uwe Dettling: Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz).