VG Köln: Dachmarken-Strategie führt Verbraucher in die Irre
BfArM ärgert sich über so manche Namensgebung in der Pharmaindustrie
Berlin (ks). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich vor dem Verwaltungsgericht Köln in einem Rechtsstreit gegen den Pharmakonzern Novartis durchsetzen können: Nach dem – nicht rechtskräftigen – Urteil hat das BfArM dem Unternehmen zu Recht untersagt, eine Creme gegen Lippenherpes unter der Dachmarke "Fenistil" zu führen. (Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. April 2011, Az.: 7 K 4284/09)