AVWL: "Ausschreibungs-Exzesse" unterbinden
DAK verweigert Sofortversorgung bei Inhalationsgeräten
Münster (diz). Zum 1. September führte die DAK die Regelung ein, dass Inhalationsgeräte bundesweit nur von einem Lieferanten ausgeliefert werden und nicht mehr über Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden können. "Die Krankenkassen-Ausschreibung nimmt Atemprobleme von Kleinkindern in Kauf", kommentiert der Apothekerverband Westfalen-Lippe diese Vorgehensweise.