Umkleiden ist Arbeitszeit
Bundesarbeitsgericht: vorgeschriebenes Umziehen ist vergütungspflichtige Arbeit
(az). Die Vergütung von Umkleidezeiten ist vor allem dann ein Streitthema, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung verlangt. Auch wenn keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer die erforderlichen Zeiten für das Umkleiden und für den Weg zum Arbeitsplatz zu bezahlen.