Urlaub planen, Ansprüche sichern
Aus der ADEXA-Rechtsberatung
Bald kommt sie wieder, die schönste Zeit des Jahres: Erholungsurlaub soll Arbeitnehmern ermöglichen, sich zu entspannen und neue Energie zu tanken. Mit dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und dem Rahmentarifvertrag Nordrhein hat ADEXA Regelungen vereinbart, die weit über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen. Angestellte sollten deshalb ihre Rechte kennen.