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PKA-Zwischenprüfung

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 24. Oktober 2013 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt. Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsaufgaben.

An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2013 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer einzureichen. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (0 89) 92 62-66. Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer herunter geladen werden

(www.blak.de > Mitglieder > Ausbilden > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Nach Ende der Anmeldungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr von 25 € muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kto-Nr. 1 110 977, BLZ 300 606 01).

Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter

Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.

Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

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