Berufsgericht hebt Bußgeld gegen Mönter auf
Streit um Zuzahlungsgutscheine ist damit nicht beendetBERLIN (ks). Die von der Versandapotheke Sanicare in den Jahren 2007 und 2008 an gesetzlich Krankenversicherte ausgegebenen Zuzahlungsgutscheine beschäftigen noch immer die Gerichte. Der Gerichtshof für Heilberufe in Niedersachsen hat nun jedoch das berufsrechtliche Verfahren gegen den Sanicare-Inhaber Johannes Mönter in der Berufungsinstanz eingestellt.