Mit Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Bundesopiumstelle informiert: Was ist bei Urlaubsreisen zu beachten?Berlin (ks/bfarm). Patienten, die auf eine Behandlung mit ärztlich verordneten Betäubungsmitteln angewiesen sind, können diese auf Auslandsreisen "in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge" mit sich führen. Allerdings sollten sie sich vorher informieren, welche Bescheinigungen sie benötigen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Beginn der Urlaubszeit erneut hin.