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Neuerungen erfordern Beratung

Eine Empfehlung der EU-Kommission regelt die Filterschutzwirkung von Sonnenschutzmitteln ab Sommer dieses Jahres europaweit einheitlich. Demnach soll der UV-A-Schutz ein Drittel des UV-B-Schutzes, also des Lichtschutzfaktors, betragen. Ab Sommer 2009 zeigt das UV-A-Emblem auf Sonnenschutzflaschen und -tuben an, dass die Filterschutzwirkung des Produkts einer Empfehlung der EU-Kommission entspricht. Bisher ist auf Sonnenschutzmitteln lediglich ausgewiesen, wie hoch der Lichtschutzfaktor (LSF) ist, wie gut ein Produkt also vor UV-B-Strahlen schützt. Die Bestimmung des Lichtschutzfaktors erfolgt weltweit einheitlich, so dass sich die angegebenen Schutzfaktoren gut vergleichen lassen. Nicht zu erkennen ist bisher hingegen, wie gut ein Produkt UV-A-Strahlung filtert. Mit der Einführung der sogenannten Colipa-Ratio ändert sich das. Der Dachverband der Europäischen Kosmetikindustrie (Colipa) hat einen Standard entwickelt, der den UV-A-Schutz in Relation zum UV-B-Schutz stellt: Der Lichtschutzfaktor muss drei mal so hoch sein wie der Schutz vor UV-A-Strahlung. Die EU-Kommission hält alle Hersteller von Sonnenschutzprodukten dazu an, diese Bedingung ab Sommer 2009 zu erfüllen. Bislang galt für den UV-A-Schutz der australische Standard. Er legte fest, dass ein Sonnenschutzmittel mindestens 90 Prozent der UV-A-Strahlung absorbieren muss. Oberhalb dieser Grenze wurde keine weitere Differenzierung vorgenommen. In der Praxis bedeutete das: Wer einen Sonnenschutz mit hohem LSF wie 30 oder 50+ verwendete, war besonders gut vor UV-B-Strahlen geschützt und konnte entsprechend länger in der Sonne bleiben als mit niedrigerem Faktor. Da der UV-A-Schutz jedoch nicht proportional anstieg, konnten geringfügige Mengen an UV-A-Strahlen in die Haut eindringen. Es war dem Hersteller überlassen, ob er es bei der Einhaltung der Mindestanforderung beließ oder – wie bei den Ladival® -Produkten* – den UV-A-Schutz freiwillig entsprechend dem Lichtschutzfaktor erhöhte. Dadurch konnte der Verbraucher nicht eindeutig nachvollziehen, welches Produkt ihn tatsächlich besser vor UV-A-Strahlung geschützt hat. Mit der nun europaweit gültigen Colipa-Ratio ist diese Unsicherheit ausgeräumt. Natürlich können sich Verbraucher weiterhin darauf verlassen, dass auch bei diesem Standard mindestens 90 Prozent der UV-A-Strahlen vom Filtersystem absorbiert werden. Das Ladival® Sortiment entsprach bereits in der vergangenen Sommersaison zum Großteil den Anforderungen der Colipa-Ratio, seit 2009 erfüllen alle Ladival® -Produkte den Standard.

Ebenfalls neu ist die Deklarierung des Lichtschutzfaktors. Er soll europaweit in vier einheitlichen Schutzkategorien angegeben werden:

  • niedriges Schutzniveau für LSF 10
  • mittleres Schutzniveau für LSF 15, 20 und 25
  • hohes Schutzniveau für LSF 30 und 50
  • sehr hohes Schutzniveau für LSF 50+

Die Obergrenze für einen deklarierbaren Schutzfaktor liegt dann bei 50+, auf diesem Schutzniveau absorbiert der Filter 98 Prozent der UV-B-Strahlen.

Noch nicht berücksichtigt bleibt bei der neuen EU-Norm die Infrarot-A-Strahlung. Aktuelle Studien haben gezeigt, dass diese ebenfalls im Sonnenlicht enthaltene Strahlung die Hautalterung beschleunigt. Ob und in welcher Art Infrarot-A-Strahlen in Zusammenhang mit der Entstehung von Hautkrebs zu sehen sind, wird derzeit untersucht. Das gesamte Sortiment von Ladival® enthält neben hochwertigen UV-Filtern einen Wirkstoffkomplex, der vor den Auswirkungen der schädlichen Infrarot-A-Strahlung schützen soll.

* Stadapharm GmbH, Stadastr. 2 –18, 61118 Bad Vilbel

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