Recht

Gesundheitsreform hat Verfassungshürden genommen

(bü). Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesundheitsreform 2007 in allen wichtigen Punkten als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt – als da sind:

  • Der den privaten Krankenversicherern auferlegte Basistarif, für den (unter anderem) "schlechte Risiken" nicht abgewiesen und Risikozuschläge nicht erhoben werden dürfen, ist rechtens.
  • Wer von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechselt, der hat Anspruch auf Mitnahme seiner bei der bisherigen Versicherung erworbenen "Alterungsrückstellung" (jedoch nur in der Höhe, in der er im Basistarif eine solche Rückstellung erworben hat oder hätte).
  • Gesetzlich Krankenversicherte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen drei Jahre hintereinander mehr verdient haben als es der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Wahltarife anbieten, die denen der Privatversicherung ähnlich sind.


(Az.: 1 BvR 706/08 u. a.)

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