Ausschluss von Insulinanaloga rechtens
Sozialgericht Berlin weist Klagen gegen Richtlinien-Beschluss des G-BA zurück
Berlin (ks). Nach zwei Urteilen des Sozialgerichts (SG) Berlin ist es nicht zu beanstanden, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Arzneimittelrichtlinien einen Verordnungsausschluss für kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ 2-Diabetikern vorgenommen hat. Das Gericht wies die Klagen zweier betroffener Hersteller – Sanofi-Aventis und Lilly Pharma – damit nun auch im Hauptsacheverfahren zurück.
(Urteile vom 12. Januar, Az.: S 83 KA 588/07; S 83 KA 221/08)