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Nasic wieder erstattungsfähig

Rückwirkend zum 1. November 2009 sind nasic und nasic für Kinder* wieder erstattungsfähig. nasic und nasic für Kinder können damit Kindern bis zum 12. Lebensjahr und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder auf GKV-Rezept verordnet werden. Veröffentlicht wurde der Beschluss des Arzneimittel-Unterausschusses des G-BAs im Bundesanzeiger kurz vor dem Jahreswechsel.

Mit der Arzneimittel-Richtlinie vom 1. April 2009 wurden nasic und nasic für Kinder kurzfristig von der Erstattungsfähigkeit aufgrund eines jetzt korrigierten Missverständnisses ausgeschlossen. Bei nasic und nasic für Kinder werden Xylometazolin (α-Sympathomimetikum) mit Dexpanthenol (Wirkstoff zur Unterstützung der Wundheilung, Vitaminanalogon) kombiniert.

*MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, Gereonsmühlengasse 1 – 11, 50670 Köln

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