Wie gewonnen – so zerronnen?
Angehende Medizinstudenten ohne Bestnoten müssen warten
(bü). Wie gewonnen – so zerronnen? Die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die Studienplatzbewerbern mit "nicht ausreichenden" Noten nach sechsjähriger Wartezeit die Zulassung zum Medizinstudium zusicherten, wurden vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestoppt. Die Beschlüsse der Vorinstanz dürften sich "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erweisen". (Az.: 13 B 1214/11 u. a.)