Gesundheitspolitik

Arzneimittelpreisrecht: Entscheidung verzögert sich

BERLIN (jz). Mit einer Entscheidung zu der Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für aus dem Ausland nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt, ist erst im Jahr 2012 zu rechnen. Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe benötigt mehr Zeit – deutsche Apotheker müssen sich somit weiterhin gedulden.

Zurzeit befinde sich die Akte in Bearbeitung und werde zu Anfang Januar 2012 erwartet. Erst dann werde voraussichtlich ein Termin bestimmt, teilte die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofes der AZ mit. Vor März 2012 sei nicht mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung zu rechnen.

Die Frage, ob für ausländische Versandapotheken, die an Kunden in Deutschland liefern, das deutsche Preisrecht gilt, beurteilten Bundesgerichtshof (BGH) und Bundessozialgericht (BSG) in der Vergangenheit unterschiedlich: Das BSG erklärte die Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisverordnung auf ausländische Versandapotheken für nicht statthaft – der BGH will hingegen die ausländischen Versandapotheken den inländischen Preisregeln unterwerfen.

Deshalb wurde im September 2010 der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen, um für Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Deutschland zu sorgen. Zunächst hieß es von dort, frühestens im Spätherbst sei mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zu rechnen, diese verzögert sich nun jedoch – eine Entscheidung wird es erst im kommenden Jahr geben.



AZ 2011, Nr. 42, S. 2

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