
Dokumentation leicht gemacht
So nutzen Sie die Vorlagen zur Dokumentation bei der Arzneimittelherstellung richtig
Ulrike Fischer, Katrin Schüler | Die novellierte Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enthält umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten bei der Arzneimittelherstellung in der Apotheke. Um diese rationell erfüllen zu können, hat der Deutsche Apotheker Verlag Stuttgart den Ordner „Rezeptur nach ApBetrO“ [1] erstellt. Er enthält neben Vorlagen zur Dokumentation ein Tabellenwerk mit Informationen zum Plausibilitäts-Check. Im Folgenden soll die Nutzung der Materialien am Beispiel eines Rezepturarzneimittels erläutert werden (Abb. 1).