Und dann war da noch …

DAZ 2012, Nr. 33, S. 75
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Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Seit dem 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), gilt die neue Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM), auch Kombimodell genannt. Sowohl der Festzuschlag (von 8,10 Euro) als auch die kaufmännische Komponente (von 3% Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis) sind seitdem, obwohl von Gesetzes wegen vorgesehen, nicht angepasst worden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieser bis heute unveränderten Honorierungssystematik apothekerlicher Leistungen für die Jahre 2004 bis 2010 können dem Beitrag "Der Rohertrags-Monitor" (s. DAZ 2011, Nr. 45) entnommen werden.Jetzt auch als App für iOS und Android
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