
In der Grauzone
Fiktiv zugelassene Arzneimittel und die Frage der Erstattung
Corinna Schraut | Derzeit empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen Ärzten, keine fiktiv zugelassenen Arzneimittel mehr auf Kassenrezept zu verordnen, um Regresse zu vermeiden. Dies betrifft auch oft verschriebene Arzneimittel wie Pentalong®, Presomen® 28/0,3 mg, Gynodian® Depot oder Hydrocortison® POS-N. Nach mehr als 30 Jahren konnte man hier die Nachzulassung noch nicht abschließen. Der folgende Beitrag schildert Hintergründe und Ablauf des Nachzulassungsverfahrens sowie die jüngst aufgetretene Problematik bei Erstattungsfragen.