Aus- und Fortbildungskosten – was steuerlich abzugsfähig ist
Erhöhter Sonderausgabenabzug seit Jahresbeginn
Der Einstieg in das Berufsleben stellt stetig wachsende Anforderungen an die Ausbildung von Berufsanfängern. Auch im Berufsalltag ist eine laufende Fortbildung erforderlich, und zwar für den Apotheker wie für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die dafür notwendigen Kosten sind in bestimmtem Umfang steuerlich abzugsfähig. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen den nur begrenzt als Sonderausgaben abzugsfähigen Ausbildungskosten für einen noch nicht ausgeübten Beruf und den unbegrenzt als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähigen Fort- und Weiterbildungskosten im ausgeübten Beruf.