TGL informiert: Das ist beim Arbeitsvertrag für eine Vertretung zu beachten
Apothekenleiter haftet für die Abführung der Lohnsteuer – Vergütung, Ort und Zeit der Tätigkeit sollten geregelt werden
Düsseldorf (diz). Urlaubszeit – Vertretungszeit. Es ist für eine Apothekenleiterin, für einen Apothekenleiter, der in Urlaub gehen möchte oder der mit Personalengpässen zu kämpfen hat, nicht immer einfach, eine geeignete Vertretung zu finden. Hinzu kommt, dass zwingend apothekenrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) gibt in ihrem neuesten Newsletter hierzu einige Hinweise, die beachtet werden müssen.