Wie man Steuern spart, wenn man Kapitaleinkünfte verlagert
Neuregelungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Eine Verlagerung von Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden) von hochbesteuerten Eltern auf niedrig oder gar nicht besteuerte Kinder – z. B. um auf diesem Wege die Ausbildung der Kinder zu finanzieren – setzt voraus, dass die Kinder zivilrechtlich endgültig Inhaber der Sparguthaben oder Wertpapiere werden und selbst unbeschränkt über diese sowie über die Erträge verfügen können. Wird diese Einkünfteübertragung von der Finanzverwaltung anerkannt, sind für jedes erwerbslose, ledige Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu 8841 Euro jährlich steuerfrei.