Die neue Erbschaftsteuerreform
Von Axel WitteDurch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2006 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, das Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht neu zu konzipieren. Die bisherigen Regelungen wurden für die Zeit ab 1. Januar 2007 mit einem Übergangszeit-raum (pro-futuro Rechtsprechung) für ungültig erklärt. Der ganz überwiegende Grund für die Beanstandungen durch das Gericht war die unterschiedliche Bewertung des übergehenden Vermögens. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Diese ist nunmehr am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.