Geringe Unterhaltszahlung bringt keinen „Gewinn“ mehr
Ab September 2009: Neuer Versorgungsausgleich für Ehe-/Lebenspartner(bü). Ob eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (diese, sofern sie seit 2005 begründet wurde) geschieden wird: Der Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, dass die während des amtlich bestätigten Zusammenlebens erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig auf die beiden Partner aufgeteilt werden. Das war bisher nicht immer der Fall, auch wegen des komplizierten Rechts. Mit Beginn September 2009 soll es gerechter zugehen.