DAZ aktuell

Fälschung in der legalen Vertriebskette

HAMBURG (tmb). In der vorigen Woche wurde eine Charge von Combivir wegen möglicher Fälschungen in der normalen Vertriebskette zurückgerufen. Ein solches seltenes Ereignis kann als deutliches Zeichen für die große kriminelle Energie von Arzneimittelfälschern gewertet werden. Zugleich macht es deutlich, dass sogar in einem solchen Fall der gut organisierte Vertriebsweg über den Pharmagroßhandel und die Apotheken die beste Gewähr bietet, schnell reagieren zu können und Schäden für die Patienten zu verhindern.

In der vorigen Woche hatte die DAZ in der Rubrik "Chargenrückruf" eine Mitteilung der Firma GlaxoSmithKline (GSK) veröffentlicht. Damit wurde die Charge R343741 des HIV-Präparates Combivir 150 mg/ 300 mg, 60 Filmtabletten, aus dem pharmazeutischen Großhandel und den Apotheken zurückgerufen. Der Rückruf bezieht sich ausschließlich auf diese genannte Charge und wurde als "vorsorgliche Maßnahme aufgrund des Verdachts einer Arzneimittelfälschung" bezeichnet. Die Originalcharge mit dieser Bezeichnung sei im Mai und Juni 2008 vom Hersteller ausgeliefert worden. Kürzlich im normalen Vertriebsweg gefundene Ware mit der betreffenden Chargenbezeichnung habe sich als Fälschung herausgestellt. Nach Informationen aus gut informierten Kreisen soll in einer Apotheke eine verdächtige Packung aufgefallen sein, die nicht die deklarierte Anzahl an Blistern enthielt.

Ein Sprecher von GSK wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern, weil staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Er bestätigte jedoch, dass nach bisherigen Erkenntnissen "nur" Elemente der Verpackung gefälscht worden seien. Es sei bisher kein gefälschter Wirkstoff gefunden worden. Nach bisherigen Informationen bestehe daher keine unmittelbare Gefahr für Patienten, die möglicherweise gefälschte Packungen noch unwissentlich verwenden.

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