AKG-Patientenkodex als Wettbewerbsregel anerkannt
Pharmaunternehmen wollen fair mit Patientenselbsthilfegruppen kooperierenBerlin (ks). Das Bundeskartellamt hat den Patientenkodex des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen – AKG e. V." als Wettbewerbsregel anerkannt. Damit gebe es nunmehr eine klare Richtschnur, um das Verhältnis von Pharmaindustrie und Patientenselbsthilfe auf eine transparente und wirkungsvolle Basis zu stellen, teilte der Verein für eine freiwillige Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie am 9. September mit.