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Dienstleistungshonorar für Zytostatikaversorgung gefordert

HAMBURG (tmb). Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) fordert eine Dienstleistungspauschale als Ersatz für den bisherigen Herstellungszuschlag bei der Zubereitung applikationsfertiger Zytostatikazubereitungen. Damit soll neben der Herstellungstätigkeit auch die Betreuungsleistung honoriert werden.

Den Hintergrund für diese Forderung bildet die 15. AMG-Novelle. Im Nachgang zu den gesetzlichen Neuregelungen stehen Vertragsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und Apothekerverbänden an. Dabei wird auch über den Apothekenzuschlag für die Herstellung von Zytostatikazubereitungen zu verhandeln sein. In einer Presseerklärung vom 3. September fordert die DGOP, bei diesen Verhandlungen neben der Herstellung auch alle Aspekte der pharmazeutischen Beratung und Betreuung zu berücksichtigen. "Onkologische Patienten benötigen eine orts- und familiennahe Versorgung, die die pharmazeutische Betreuung mit einschließt", heißt es von der DGOP, denn gerade diese Aspekte seien für ein erfolgreiches Behandlungsmanagement sehr bedeutsam.

Die DGOP verweist darauf, dass die Bundesregierung gerade im Vorfeld der Gesetzesnovelle auf die Bedeutung der hochqualifizierten Tätigkeit des Apothekers bei der onkologischen Versorgung hingewiesen habe. Damit habe sie auch auf den normbildenden Charakter der Qualitätsstandards der DGOP (QuapoS) Bezug genommen. Zudem würden in der Stellungnahme der ABDA zur 15. AMG-Novelle das Medikamentenmanagement und die "Zeitraumverordnung" als wünschenswerte künftige Aufgaben der Apotheken beschrieben. So werde der Apotheke bei der Abgabe von Arzneimitteln an chronisch Kranke eine größere Kompetenz zugesprochen.

Gesamte Versorgung honorieren

Doch trotz aller Bekenntnisse zur Bedeutung der Beratungs- und Betreuungsleistungen sei für die Zytostatikazubereitung nur eine Herstellungspauschale von 70 Euro vorgesehen. Nach Einschätzung der DGOP sollten nun die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Herstellungszuschläge durch eine Dienstleistungspauschale für Zytostatika-herstellende Apotheken zu ersetzen. Die Forderung der DGOP kann damit letztlich als Einstieg in eine Honorierung der pharmazeutischen Betreuung für eine spezielle Versorgungssituation betrachtet werden.

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