Verlangt nasses Laub einen "Besen bei Fuß"?
Ausrutscher können teuer zu stehen kommen
(bü). So schön die Farben im Herbst auch sein mögen: Rechtlich sorgt insbesondere das herabfallende Laub immer wieder für Ärger, wenn gestürzte Passanten den- oder diejenigen zur Rechenschaft ziehen wollen, der seine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben soll. Denn wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter besteht auch im Herbst die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Wege gefahrlos begangen werden können. Wer mit dem Besen zu Werke gehen muss, damit alle rutschfest "gehen" können, regelt das Gesetz.