Sicher vererben mit dem Testamentsregister
Bundesnotarkammer nimmt zentrales Testamentsregister in Betrieb
BERLIN (bnk/az). Am 1. Januar 2012 nimmt die Bundesnotarkammer das deutsche Testamentsregister in Betrieb. Dort werden alle erbfolgerelevanten Urkunden registriert, die notariell beurkundet wurden und/oder amtlich verwahrt werden. Das Register stellt sicher, dass jede registrierte Urkunde im Sterbefall eröffnet und der letzte Wille des Erblassers verwirklicht wird.