Von Arzneizuzahlungen befreit – und dennoch zuzahlen?
Gesetzlich krankenversichert: Mehr als "1 Prozent" für chronisch Kranke
(bü). Chronisch Kranke, die gesetzlich versichert sind, brauchen pro Jahr nur 1 Prozent ihrer Bruttoeinkünfte als Zuzahlungen – zum Beispiel für Arznei- und Heilmittel – zu leisten und tun das oft schon zu Beginn des Jahres in voller Höhe. In manchen Fällen müssen sie danach trotzdem noch zuzahlen.