Recht

Private müssen "Verabreichung" selbst bezahlen

(bü). Weil sie die Einnahme der vielen Medikamente überforderte, verlangte eine 90-jährige Dame, die in einem Wohnstift lebt, von ihrer privaten Krankenversicherung, die Kosten für die Zusammenstellung der jeweils einzunehmenden "Medikamenten-Cocktails" zu tragen. Schließlich werde dies bei den gesetzlich Versicherten ja auch bezahlt, so ihre Argumentation. Anders sah dies allerdings das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verwies zum einen auf den grundlegenden Strukturunterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherungsleistung. So sei des Weiteren auch aus dem vorliegenden Versicherungsvertrag nicht zu entnehmen, dass neben den Kosten der Arzneimittel auch die Aufwendungen für die Einnahme der Medikamente erstattet werden.


(Schleswig-Holsteinisches OLG, 16 U 43/11)



AZ 2012, Nr. 5, S. 5

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