Gesundheitspolitik

"Jeder kann Verstöße melden!"

Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie

Berlin (as). Egal ob Patient, Arzt oder Apotheker – jeder, der Verstöße von Arzneimittelherstellern gegen ethische Grundsätze melden möchte, kann sich an die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) wenden. Ziel des Vereins ist es, die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie, Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens auf eine transparente und ethisch einwandfreie Basis zu stellen. Die hierzu beschlossenen Kodizes stellten die nötigen Regeln auf.

Auf der Homepage www.fs-arzneimittelindustrie.de findet sich ein Formular "Fehlverhalten melden". Der Verein will jeder Beanstandung nachgehen.

Der neue Geschäftsführer des FSA, Dr. Holger Diener, machte am 25. Januar bei einem Pressegespräch in Berlin deutlich, dass prinzipiell jeder Bürger Fehlverhalten melden könne. Dies trage zu einer flächendeckenden Anwendung des Kodex bei und sei wichtig, um den Erfolg der Selbstkontrolle auf eine "noch breitere Basis zu stellen". Auf der Internetseite des Vereins könne man seine Bedenken – auch anonym – äußern.

Sein Verein, der sich als "Kontrollinstanz für die Überwachung ethischen und transparenten Verhaltens in der Pharmabranche" verstehe, gehe jeder Beanstandung nach. Fehlverhalten von Mitgliedsfirmen werde geahndet. Bei Gesetzesverstößen könne man auch gegen Nicht-Mitglieder in der Funktion als Wettbewerbsverein gerichtlich vorgehen. Die Schiedsstelle des Vereins habe seit ihrer Gründung im Jahr 2004 318 Beanstandungen gemeldet bekommen, aktuell gebe es fünf laufende Verfahren.

Verein gibt Hilfestellung, kontrolliert aber auch

Die Kodizes verpflichteten die Mitgliedsunternehmen hauptsächlich im Bereich der produktbezogenen Werbung, der Art der Fortbildungsveranstaltungen, der Abgabe von Arzneimittelmustern, der Abgabe und Annahme von Geschenken und bei Anwendungsbeobachtungen zu bestimmten Verhaltensweisen. So darf zum Beispiel ein Außendienstmitarbeiter höchstens zwei Muster eines Medikaments an einen Angehörigen der Fachkreise (also auch Apotheker) abgeben. Bei Fortbildungsveranstaltungen muss der berufsbezogene, wissenschaftliche Charakter im Vordergrund stehen und die Mitnahme von Angehörigen ist nicht zulässig. Geschenke von Arzneimittelfirmen dürfen im Rahmen produktbezogener Werbung einen Wert von fünf Euro nicht überschreiten. Andere Geschenke dürfen nur zu besonderen Anlässen, wie z. B. Geburtstagen gewährt werden.

Der Verein, dem mittlerweile 64 pharmazeutische und 25 weitere Unternehmen angehören, möchte seinen Mitgliedern auf der einen Seite umfangreiche Hilfestellungen bei der Umsetzung der Kodizes geben, fungiert aber andererseits auch als Kontrollinstanz. In der Geschäftsstelle arbeite man präventiv mit den Arzneimittelherstellern zusammen. Nachfragen der Unternehmen würden hier bearbeitet, so könnten Verstöße von vornherein vermieden werden. In der Schiedsstelle des Vereins, die in zwei Instanzen über Beanstandungen entscheidet, sei man dagegen kontrollierend tätig, so Dr. Diener.



AZ 2012, Nr. 5, S. 7

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