Verbraucher melden UAW
Onlineportal hilft, Nebenwirkungen früher als bisher zu erkennen
Andrea Wiegard und Udo Puteanus | Seit Oktober 2012 können Verbraucher unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden. Der Weg über die Heilberufe ist nicht mehr unbedingt notwendig. Auslöser für Consumer Reporting, so der internationale Fachbegriff, ist die Novellierung des Arzneimittelgesetzes auf der Grundlage der am 15. Dezember 2010 geänderten EU-Richtlinie, wonach Patienten Nebenwirkungen direkt melden sollen. Die Bundesoberbehörden wurden angehalten, neue Meldewege zur Verfügung zu stellen. So wurde ein Onlineportal entwickelt.
