Novartis wehrt sich gegen G-BA-Beschluss
Streit um Aufruf von Gliptinen des Bestandsmarktes zur Nutzenbewertung
Berlin (jz). Im Juni 2012 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), erstmals von der zweiten mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Möglichkeit der Nutzenbewertung Gebrauch zu machen: dem Aufruf von Arzneimitteln des Bestandsmarktes. Hiergegen wehrt sich nun der Pharmakonzern Novartis – er ist mit zwei Präparaten von dieser beabsichtigten Nutzenbewertung betroffen. Das Unternehmen hat vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht und ein Eilverfahren angestrengt, bestätigte ein Gerichtssprecher.