BGH: Ein-Euro-Bonus pro verordnetem Arzneimittel zulässig
Karlsruher Richter betonen: Spürbarkeitsschwelle beschränkt sich auf Wettbewerbsrecht
Karlsruhe (ks). Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bleibt es dabei: Apotheken, die ihren Kunden für die Einlösung eines Rezeptes Boni, Gutscheine oder Taler im Wert von einem Euro gewähren, bewegen sich im Bereich des Zulässigen. Dieser Euro darf sogar pro Rezeptposition gewährt werden, sodass sich der Bonus auf maximal drei Euro pro Rezept summieren kann. 1,50 Euro pro verordnetem Arzneimittel sind hingegen zu viel – sie überschreiten die sogenannte Spürbarkeitsgrenze. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche in zwei Urteilen entscheiden. (Urteile des BGH vom 8. Mai 2013, Az.: I ZR 90/12 und I ZR 98/12)