Retaxfall des Monats Dezember
Eine fehlende Normierung ist kein Retaxgrund
Dass Jumbopackungen von Arzneimitteln nicht Gegenstand der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, ist hinlänglich bekannt. Grundsätzlich sind Arzneimittel, die kein N-Kennzeichen tragen und nicht unter Lifestyle-Arzneimittel oder unter sonstige Verordnungsausschlüsse fallen, aber erstattungsfähig. Einer Apotheke wurde nun eine hochpreisige Nemluvio-Verordnung auf Null retaxiert – Grund:
„Arzneimittel ohne Packungsgrößenkennzeichnung“.
11.12.2025, 11:15 Uhr