LSG: Keine Bedenken gegen Zyto-Ausschreibung
Beschaffung durch Versicherte "theoretischer Einzelfall"
Berlin (ks). Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat bereits im September entschieden, dass die AOK Berlin-Brandenburg exklusive Verträge mit Apotheken zur Versorgung ihrer Patienten mit Zytostatika in Berlin schließen darf – nun liegen die Entscheidungsgründe vor.