
Ist die Defektur europarechtskonform?
Der Bundesgerichtshof hat Zweifel, ob die Freistellung der Defekturarzneimittel von der Zulassungspflicht für Arzneimittel mit Europäischem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht. Daher hat er beschlossen, diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung anzurufen (BGH, EuGH-Vorlage vom 16. April 2015 – I ZR 130/13).
Von Sabine Wesser












