Das Mehr für die Mama kann den Papa viel mehr kosten
Was vor einem Steuerklassen-Wechsel fürs Elterngeld bedacht werden sollte(bü). Das Bundessozialgericht (BSG) hat berufstätigen jungen Eltern mächtig Freude gemacht: Tauschen sie rechtzeitig die Steuerklassen (zum Beispiel von "IV" nach "III" oder sogar von "V" nach "III"), so kann die Familie mit einigen Hundertern mehr Elterngeld rechnen. (Az.: B 10 EG 3 + 4/08 R)