Arzneimittel und Therapie

IQWiG: Auch kein Zusatznutzen bei Typ-1-Diabetes

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kann für Typ-1-Diabetiker keinen Zusatznutzen von Insulin Glargin oder Insulin Detemir im Vergleich zu Humaninsulin erkennen. Zudem sei die Langzeitsicherheit unklar. Auch bei Typ-2-Diabetes hatte das IQWiG keinen Zusatznutzen unter einer Therapie mit den beiden langwirksamen Insulinanaloga gesehen.

Im Rahmen eines Auftragspaketes des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA bewertet das IQWiG wichtige Therapiemöglichkeiten bei Diabetes mellitus. Die Expertisen zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2 sowie zu langwirksamen Insulinanaloga bei Typ 2 sind inzwischen abgeschlossen. Langwirksame Insulinanaloga wurden aufgrund der IQWiG-Expertise durch die G-BA-Beschlussvorlage vom 28. Mai 2009 von der Erstattungsfähigkeit für gesetzlich krankenversicherte Typ-2-Diabetiker ausgeschlossen.

Auch bei Typ-1-Diabetes gibt es laut IQWiG-Vorbericht keine Belege dafür, dass die derzeit zur Behandlung des Typ-1-Diabetes zugelassenen Wirkstoffe Detemir (Levemir®) und Glargin (Lantus®) Patienten einen Zusatznutzen gegenüber langwirksamem Humaninsulin bieten. Für Erwachsene gelte dies ebenso wie für Kinder und Jugendliche.

In die Bewertung gingen zwölf Studien mit Erwachsenen und drei mit Kindern ein. Alle Studien hatten ein offenes Design. 14 Studien waren über einen Zeitraum von 12 bis 54 Wochen durchgeführt worden, nur eine Studie ging über zwei Jahre. In dieser Studie war Insulin Detemir mit Humaninsulin bei Erwachsenen verglichen worden.

Für die Bewertung waren daher vor allem die Studien wichtig, in denen Humaninsulin entsprechend der Zulassung eingesetzt worden war.

Insulin Glargin (Lantus) steht im Verdacht, das Krebsrisiko bei Diabetikern zu erhöhen. Begründet wird dieser Verdacht mit Zelluntersuchungen und epidemiologischen Studien. Von Herstellerseite wird dies bestritten (s.a. DAZ 27/2009 S. 42-43). Das IQWiG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Verdacht vor allem auf Daten von Typ-2-Diabetikern beruht. Im Rahmen der Nutzenbewertung bei Typ-1-Diabetes konnten keine Studien identifiziert werden, die eine Aussage zur krebsfördernden Wirkung von Insulin Glargin oder Insulin Detemir erlauben würden.

Ein wichtiges Argument für die Überlegenheit der langwirksamen Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin soll das seltenere Auftreten von schweren Hypoglykämien sein. Diesen Vorteil sieht das IQWiG jedoch nicht.

Bis zum 6. August 2009 können Stellungnahmen zu diesem Vorbericht eingereicht werden. Danach wird er gegebenenfalls überarbeitet, bevor er als Abschlussbericht an den G-BA weitergeleitet wird.

 

Quelle

IQWiG-Vorbericht Langwirksame Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 1. 2. Juli 2009

 

du

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