Gesundheitspolitik

Stückelung: Ministerium hakt nach

Deutscher Apothekerverband, Kassen und Hersteller sollen zur Aufklärung beitragen

Berlin (ks). Nachdem das TV-Magazin "Report" vor zwei Wochen berichtet hatte, die Stückelung verordneter Arzneimittel-Großpackungen sei in Apotheken gängige Praxis, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dieser Angelegenheit nun auf den Grund gehen. In einem Schreiben an den Deutschen Apothekerverband (DAV), den GKV-Spitzenverband und die Herstellerverbände, bittet es um entsprechende Stellungnahmen.

"Report" hatte Apothekern vorgehalten, statt der eigentlich verordneten N3-Packungen mehrere kleinere Packungen an Patienten ausgegeben zu haben. Mit den Krankenkassen hätten die Apotheken auch tatsächlich die N3-Packung abgerechnet, obwohl – oder weil – sie die kleineren Packungen von den Herstellern günstiger erhalten. Von Betrug war die Rede, da sich die Apotheker so Zusatzmargen verschafft hätten. Ein Schaden für die Kassen ist allerdings nicht direkt auszumachen, ihnen wurde schließlich berechnet, was der Arzt verordnet hatte. Dennoch hat die Angelegenheit einen faden Beigeschmack.

Welche Erkenntnisse haben die Verbände?

Der für Arzneimittelfragen zuständige Abteilungsleiter des BMG weist in seinem Schreiben an die Verbände darauf hin, dass die gesetzlichen Rabattverbote grundlegende Bedeutung für die Ordnung des Arzneimittelmarktes haben, insbesondere für die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und für den Großhandels- und Apothekenzuschlag. Daher will er nun Genaueres erfahren. Der GKV-Spitzenverband und der DAV werden gebeten, dem Ministerium mitzuteilen, welche Erkenntnisse ihnen vorliegen, "dass Apotheken regelhaft andere Packungen abrechnen, als sie tatsächlich abgeben und dafür höhere Abgabepreise in Rechnung stellen, als die nach Arzneimittelpreisverordnung für die abgegebenen Packungen geltenden Abgabepreise". Gefragt wird auch, ob die Verbände derartige Vorgänge für vereinbar mit den bestehenden Verträgen halten und ob sie beabsichtigen, diese zu unterbinden.

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie bittet das Ministerium, "bei ihren Mitgliedern zu erfragen, für welche Arzneimittel-Packungen bei Stückelung kleinerer Packungen in der Summe niedrigere Apothekenabgabepreise gelten als für die entsprechende Großpackung und ob ihre Mitgliedsfirmen beabsichtigen, Preise so zu ändern, dass dies in der Regel nicht mehr möglich ist". Das BMG wartet nun auf eine Antwort der Verbände bis zum 10. August.

DAV fordert transparente Preispolitik der Hersteller

Beim DAV wird der Sachverhalt jetzt juristisch und ökonomisch bewertet. Wie Pressesprecher Thomas Bellartz gegenüber der AZ erklärte, will man herausfinden, was "wirklich an der Basis passiert". Man werde dem BMG auf jeden Fall signalisieren, dass auch dem DAV daran gelegen ist, Transparenz herzustellen. Bellartz zufolge könnte sich das Problem schnell von selbst erledigen: nämlich dann, wenn die Hersteller ihre "obskure Preispolitik beenden".

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