Verantwortung für Rezepturen ist unteilbar
Ein Beispiel aus dem ApothekenalltagVon Gerd Wolf
Die Verantwortung für die Qualität einer Rezeptur trägt allein der herstellende Apotheker und nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen wird, der Arzt. Das Motto "Wenn der Verordner das so haben will, dann machen wir das eben so" kann daher zu vielen Problemen führen – auch in rechtlicher Hinsicht. Was dies in der Praxis bedeutet, zeigt das Beispiel einer dermatologischen Rezeptur, die zu einer kaum erklärlichen Unverträglichkeit geführt hat.