Nutzenbegriff des AMG nicht identisch mit dem des SGB V
Zum DAZ-Interview mit dem G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess "Wenn G-BA-Beschlüsse beim BMG unter die Lupe kommen " in DAZ Nr. 17, S. 20, hatte RA Herbert Wartensleben in einem Leserbrief (DAZ Nr. 24, S. 63) einen gravierenden Fehler ausgemacht: Hier heißt es u. a.: " Dr. Hess und der G-BA wollen nicht akzeptieren, dass der Nutzenbegriff des AMG sich nicht vom identischen Begriff des SGB V unterscheidet. Der G-BA und Dr. Hess wollen glauben machen, dass mit dem Nutzenbegriff des AMG lediglich die Wirksamkeit eines Arzneimittels abgedeckt wird …". Hierzu nimmt Dr. Rainer Hess wie folgt Stellung: