BMWi: 8625 Euro Honorar mehr für jede Apotheke
So rechnen die Ministerien
Berlin (lk). Jetzt ist der Zahlenstreit zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium entschieden: Die beiden Ressorts berufen sich bei der Neuberechnung des Apothekenhonorars hauptsächlich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Danach beträgt der bereinigte Anpassungsbedarf je Apotheke 8625 Euro. Geteilt durch die Zahl der Packungen pro Apotheke (35.032) ergibt sich laut Entwurf der neuen Arzneimittelpreisverordnung ein Wert von 25 Cent für die Anpassung des Apothekenhonorars. In Kraft treten soll die Erhöhung zum 1. Januar 2013.