Gesundheitspolitik

Weitere "Designerdrogen" verboten

26. BtMÄndV am 26. Juli 2012 in Kraft getreten

Berlin (jz). Mit dem Inkrafttreten der 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) unterstehen weitere 28 synthetische Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dabei handelt es sich um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide – mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist außerdem auch flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung.

Mechthild Dyckmans Foto: dyckmans.de

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), begründet die Aufnahme der Substanzen mit den "unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken". Mit ihrer Unterstellung sei die Bundesregierung einen großen Schritt weitergekommen – weitere Verbote würden jedoch folgen. "Um noch effektiver auf die immer wieder neu auftretenden neuen Substanzen reagieren zu können, prüft die Bundesregierung derzeit, ob ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellt werden könnten", so Dyckmans.

Bei den neu unterstellten psychoaktiven Substanzen handelt es sich um chemische Abwandlungen bekannter Stoffe, die bereits dem BtMG unterfallen. Sie sind professionell aufgemacht und werden verharmlosend als "Kräutermischungen", "Badesalze" oder – weil ihre Inhaltsstoffe bislang frei im Handel waren – "Legal Highs" verkauft. Die gesundheitlichen Folgen sind teilweise schwerwiegend und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen und Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen.

Den Text der Verordnung finden Sie hier



AZ 2012, Nr. 31/32, S. 3

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