DAZ aktuell

Apothekenhonorar: Erhöhung auf 8,35 Euro?

Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums

BERLIN (lk). Das Apothekenhonorar soll um 25 Cent auf 8,35 Euro steigen. Das schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium in seinem Entwurf zur Anpassung des Apothekenhonorars vor. Der Änderungsentwurf zur Arzneimittelpreisverordnung wurde am 24. Juli vom Bundeswirtschaftsministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versendet.

Darin heißt es: „In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe 8,10 durch die Angabe 8,35 ersetzt.“ Die Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen beziffert der Entwurf, der der DAZ vorliegt, mit 162 Millionen Euro. Für die PKV führt die Erhöhung um 25 Cent laut BMWi zu Mehrausgaben von 21 Millionen Euro. Die Beihilfe wird mit sieben Millionen belastet. Damit beträgt die Gesamterhöhung des Apothekenhonorars 190 Millionen Euro.

„Die Erhöhung des Festzuschlags führt zu einem Anstieg der Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um den gleichen Betrag bei ansonsten unveränderten Abgabepreisen der pharmazeutischen Unternehmen und unveränderten Zuschlägen des Großhandels. Bei einer voraussichtlichen Abgabe von rund 760 Millionen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel in 2013 bedeutet dies einen Anstieg der Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel um rund 190 Millionen Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Erhöhung des Arzneimittelpreisindexes von weniger als 1 Prozent. Da der aktuelle Rückgang des Preisindexes für Arzneimittel höher ist, ist mit einem Anstieg des Preisindex für Arzneimittel insgesamt nicht zu rechnen“, heißt es im Entwurf.

Im Anschreiben an die Ressorts der Bundesregierung weist das BMWi darauf hin, dass die Anpassung des Apothekenhonorars „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit“ erfolgt. Bis Donnerstag können die Ressorts „Bedenken“ gegen den Entwurf anmelden. Dann soll die Versendung des Änderungsentwurfs zur AMPreisV an die Länder und an die Verbände erfolgen.



DAZ 2012, Nr. 30, S. 21

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