Ratiopharm-Fall: Freispruch für Pharmareferentin und Arzt
BGH zieht Konsequenzen aus Grundsatzentscheidung
Berlin (jz). Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die im Ratiopharm-Fall angeklagte Pharmareferentin und den ebenfalls angeklagten Arzt freigesprochen. Im März erklärte der Große Senat in einer Grundsatzentscheidung, dass Kassenärzte nach geltendem Recht nicht strafbar sind, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Geschenke für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen. Konsequenterweise war die Verurteilung zu Geldstrafen daher aufzuheben.