Chef-Vertretung: OLG München hebt Urteil auf
Keine Entscheidung in der Sache – Warten auf Gründe
München (ks). In einem berufsrechtlichen Verfahren um die (Un-) Zulässigkeit einer freiberuflichen Vertretungstätigkeit einer Apothekerin ist die Bayerische Apothekerkammer in der zweiten Instanz aufgelaufen. Das Berufsgericht für die Heilberufe am Oberlandesgericht München hat das zuvor am Landgericht München ergangene Urteil zugunsten der Kammer aus formalen Gründen aufgehoben. Die Entscheidungsgründe stehen noch aus. Die Kammer hofft jedoch, dass sich hierin jedenfalls als obiter dictum eine Aussage zur Rechtsfrage finden wird.