
Achtung, strafbar!
Am 29. Juli hat das Kabinett die Vorlage eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neue Tatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) vor: Der Bestechlichkeit (§ 299a StGB-E) können sich alle Heilberufler schuldig machen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, darunter auch Apotheker. Die Bestechung von Heilberuflern (§ 299b StGB-E) ist jedermann untersagt.
Von Elmar J. Mand

