Hamburger Apothekerverein

Mounjaro, Ozempic & Co.: Erneute Warnung vor Rezeptfälschungen

Berlin - 17.04.2024, 16:45 Uhr

Bei Rezeptfälschern beliebt: Abnehmpritzen wie Mounjaro. (Foto: IMAGO / Pond5 Images)

Bei Rezeptfälschern beliebt: Abnehmpritzen wie Mounjaro. (Foto: IMAGO / Pond5 Images)


Gefälschte Rezepte über Ozempic und Trulicity waren schon in den vergangenen Wochen vermehrt im Umlauf. Nun warnt der Hamburger Apothekerverein auch vor Rezeptfälschungen für die Arzneimittel Pegasys und Mounjaro.

Wie der Hamburger Apothekerverein an diesem Mittwoch mitteilt, wurde er informiert, dass aktuell vermehrt versucht werde, gefälschte Rezepte über Pegasys (Wirkstoff: Peginterferon alfa-2a) und Mounjaro (Wirkstoff: Tirzepatid) in Apotheken zulasten gesetzlicher Krankenkassen einzulösen. Bereits Mitte März hatte der Verein über Rezeptfälschungen für Ozempic und Trulicity berichtet. Auch solche sind offensichtlich weiterhin im Umlauf.

Bereits auffällig geworden sind demnach gefälschte Muster 16-Rezepte, die

  • unterschiedliche Schriftgrößen im Patientenfeld oder 
  • orthografische Fehler im Vertragsarztstempel aufwiesen.

Gefälschte Verordnungen über Ozempic und Trulicity sind bislang insbesondere durch unplausible Angaben bei der Betriebsstättennummer oder der Dosierung beziehungsweise die Angabe einer Diagnose aufgefallen.

So ist es laut Hamburger Apothekerverein schon vorgekommen, dass zwar eine Hamburger Arztpraxis im Arztstempel ausgewiesen wurde, die Betriebsstättennummer aber mit der „72“ für Berlin begann. Bei einer Hamburger Arztpraxis bzw. Ambulanz beginnt die Betriebsstättennummer hingegen mit der „02“. 

Da Ozempic und Trulicity einmal wöchentlich injiziert werden, ist auch eine Dosierangabe: „1-0-0-0“ nicht plausibel.

Zudem werde auf gefälschten Rezepten mitunter eine Diagnose vermerkt. Das ist jedoch unzulässig.

Der Hamburger Apothekerverein rät: Wer den Verdacht hat, dass ein gefälschtes Rezept über Pegasys, Mounjaro, Ozempic oder Trulicity vorgelegt wurde, möge sich mit der Polizei in Verbindung setzen und die Straftat anzuzeigen. Zudem solle der angegebenen Kostenträger benachrichtigt werden.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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