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DAT-Antragsberatung
Nachwuchs und Ausbildung – wenig Diskussionsfreude
Es stand auf der Tagesordnung der Antragsberatungen: das Thema Nachwuchs und Ausbildung. Das sollte eigentlich ein wichtiges Thema sein in Zeiten von Personalmangel und Nachwuchsgewinnung. Allerdings waren es nur vier (Spezial-)Anträge. Und bei denen kam so rechte Diskussionsfreude nicht wirklich auf.
Vielleicht lag’s genau daran, dass die vier Antragsthemen selbst sich nicht mit Personalmangel und Nachwuchsgewinnung an sich befassten, sondern nur mit speziellen Teilgebieten. Das Plenum diskutierte die Anträge nicht aus und nahm keinen Antrag an:
Mehr Power für neue Approbationsordnung?
Die Novellierung der Approbationsordnung ist auf den Weg gebracht, das Papier mit den Vorstellungen und Wünschen der Bundesapothekerkammer und aller am Runden Tisch Beteiligten liegt der Regierung vor. Aber es tut sich nichts. Die Apothekerkammer Berlin sprach sich dafür aus, mit einem Strategieplan zur Umsetzung und Weiterentwicklung des bestehenden Positionspapieres ein bisschen frischen Wind in das Verfahren und in die Diskussionen zu bringen, kurz mehr Druck zu machen. Und der wäre in der Tat notwendig. Der geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer sollte aufgefordert werden, einen strukturierten Strategieplan zur Umsetzung bis zur Novellierung zu erstellen. Der Plan sollte der optimalen Vorbereitung der Mitglieder des Runden Tischs auf den politischen Prozess dienen. Aber das Plenum des Apothekertags hielt das nicht für ein gutes Zeichen. Der Runde Tisch habe sich mühsam geeinigt und da sei es nicht opportun, da nochmal nachzulegen. Die Antragsdiskussion wurde abgebrochen, man ging zum nächsten Antrag über.
Famulatur vor dem Studium?
„Stärkung der Famulatur und dadurch der öffentlichen Apotheke“ so der Titel dieses Antrags der Landesapothekerkammer Thüringen. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung sollte an der Dauer der Famulatur festgehalten werden, eine Kürzung, wie im Positionspapier des Runden Tisches vorgesehen, schränke den Praxisbezug ein. Außerdem sollte es den Studierenden ermöglicht werden, die Famulatur in einer Apotheke bereits vor dem Studium zu absolvieren, was eine Entlastung des Studienplans wäre. Sinn des Antrags der LAK Thüringen war es u. a. auch, mit der Famulatur vor dem Studium potenziellen Nachwuchs für die Apotheke und fürs Pharmaziestudium zu begeistern, auch im Sinne der Nachwuchsgewinnung. Gut gedacht, gut gemeint. Da kommen bei älteren Pharmazeutinnen und Pharmazeuten Erinnerungen an das zweijährige Praktikum auf, das bis Anfang der 70er Jahre vor dem Pharmaziestudium in einer Apotheke absolviert werden musste und bei vielen die Begeisterung für die Pharmazie, für die Apotheke weckte. Aber, so gut der Antrag auch war – er wurde abgelehnt. Man wolle das Positionspapier nicht neu aufrollen oder gar gefährden. Einerseits verständlich, aber die guten Ideen sollten nicht in Vergessenheit geraten – vielleicht lassen sie sich im Prozess der weiteren Novellierung einbringen.
Was sind PhiPs nach dem Praktikum?
Ein Antrag aus den Reihen der Kollegenschaft: Es sollte klargestellt werden, dass Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiPs), die sich nachweislich für den Dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung angemeldet haben, in der Zeit nach Beendigung ihres Pharmaziepraktikums bis zur Erteilung der Approbation dem pharmazeutischen Personal einer Apotheke gemäß § 1a Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angehören. Die Frage ist also: Gehören sie noch zum pharmazeutischen Personal, wenn sie ihr Praktikum abgeschlossen, aber den Dritten Prüfungsabschnitt noch nicht absolviert haben? Laut Apothekenbetriebsordnung gehören Personen, die sich in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden, dazu. Aber wie ist der Status in der Zeit zwischen Praktikum und Prüfung? Wie Diskussionsbeiträge zeigten, liegt hier wohl ein Graubereich zum Status der PhiP vor. Das Plenum ging hier pragmatisch vor: Besser nicht an diesem Graubereich rütteln. Eventuell könnte man die Landesbehörde dazu befragen. Ebenso ungeklärt sei die Frage, wie der Status im Zeitraum nach der Prüfung im dritten Abschnitt bis zur Approbationserteilung aussieht. Auch ein Graubereich? Der Antrag jedenfalls wurde nicht weiter behandelt, man ging zum nächsten Antrag über.
Ausbildungsvergütung für PTA?
Kammer und Verband des Saarlands beantragten, der Gesetzgeber solle aufgefordert werden, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass PTAs während der schulischen Ausbildung eine staatlich finanzierte Ausbildungsvergütung erhalten. Es könnte ein zusätzlicher Motivationsschub sein, dass junge Menschen den PTA-Beruf einschlagen, und die Attraktivität des PTA-Berufs könnte gesteigert werden. Das Plenum zeigte sich allerdings, so die Diskussionsbeiträge dazu, skeptisch: Die Chance, dass in diesen Zeiten die Regierung Geld locker macht und eine PTA-Ausbildungsvergütung übernimmt, sind mehr als gering. Man solle sich lieber, so die überwiegende Meinung, auf die Anpassung des Apothekenhonorars konzentrieren – dann wäre es möglich, den PTAs während der Ausbildung eine Vergütung zu bezahlen. Der Antrag schaffte es auch nicht, zur weiteren Diskussion in einen Ausschuss überwiesen zu werden. Das Plenum ging ohne Abstimmung zum nächsten Antrag über.
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