- DAZ.online
- News
- Politik
- Hüsgen: Einsparungen der...
Honorargutachten
Hüsgen: Einsparungen der Kassen liegen viel höher
Der GKV-Spitzenverband will sich am kommenden Mittwoch auf einer Sitzung mit der Apothekenstruktur und -vergütung befassen. Bezugnehmend auf das Honorargutachten fordert er Einsparungen von mehr als 1 Milliarde Euro. Der Diplom-Mathematiker und langjährige Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein Uwe Hüsgen beweist nun, dass sich die Gutachter in eklatanter Weise verrechnet haben und von falschen Bezugsgrößen ausgehen.
Ende Dezember 2017 hatte das Bundeswirtschaftsministerium das von ihm in Auftrag gegebene und von der Unternehmensberatung 2HM & Associates GmbH erstellte Gutachten „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ veröffentlicht. Die Gutachter kommen in ihrer mehr als 350 Seiten umfassenden und rund 450.000 Euro teuren Arbeit unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Apotheken durchschnittlich 40.000 Euro weniger Honorar erhalten könnten und immer noch kostendeckend funktionieren würden. Mögliche Einbußen sollen durch Verteuerungen im Bereich der OTC-Arzneimittel auf Kosten der Kunden kompensiert werden. Für wirtschaftlich gefährdete Apotheken sehen die Gutachter Strukturfonds vor. Der Versandhandel soll die Bevölkerung in der Fläche und auf dem Land mit Arzneimitteln versorgen.
Mehr zum Thema
Thema
Apothekenhonorierung
Die Reaktionen auf die Publikation sind sehr unterschiedlich: Bestätigt fühlen sich zum Beispiel die Krankenkassen in der Annahme, dass den Apothekern mehr Honorar gezahlt wird, als ihnen eigentlich zustehe. Auch die öffentliche Meinung fällt ähnlich aus. Die Versandhändler (aus Deutschland) sehen in dem Honorargutachten ein Vehikel, mit dem sie das drohende Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel versuchen abzuwenden.
Reaktionen auf Gutachten unterschiedlich
Die Standesvertretung der Apotheker will sich öffentlich und inhaltlich nicht zu dem Gutachten äußern. Die ABDA und insbesondere der Deutsche Apothekerverband (DAV) als legitime Vertreter der wirtschaftlichen Interessen der deutschen Apothekeninhaber hüllen sich in Schweigen. „Dieser Text, der jetzt vorliegt, darf keine Grundlage für eine echte politische Auseinandersetzung werden, weil er dafür ungeeignet ist!“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beim diesjährigen Pharmacon-Kongress in Schladming. Er möchte nicht, dass darüber diskutiert wird, auch weil es „von falschen Annahmen“ ausgehe.
Kurz nach der Veröffentlichung begann die DAZ das
Honorargutachten aus betriebswirtschaftlicher, juristischer und
pharmazeutischer Sicht kritisch zu hinterfragen.
Insbesondere DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Thomas
Müller-Bohn konnte nachweisen, dass die Ergebnisse im Honorargutachten
stark
von der verwendeten Methode abhängen. So müssten die Apotheken nach der
„hälftigen Absatz-Umsatz-Methode“, die bisher üblicherweise bei
Berechnungen
zur Arzneimittelpreisverordnung verwendet wurde, eigentlich 1 Milliarde
mehr
pro Jahr statt 1 Milliarde Euro weniger erhalten.
Rechtsanwalt Heinz-Uwe Dettling spricht sogar von einem „Gutachten
voller
Rechtsfehler“. Das Gutachten verkenne, „dass es ohne Apotheken und ohne
Großhandel auch keine Versorgung mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln
gibt“ .
5 Kommentare
Gutachten : Dr Hüsgen
von Heiko Barz am 05.06.2018 um 13:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Guter Moment
von Hubert Kaps am 05.06.2018 um 8:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Danke,
von Dr.Diefenbach am 05.06.2018 um 8:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gegengutachten Dr. Huesgen: Hervorragend!
von Sylvia Trautmann am 04.06.2018 um 21:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Excellente und gleichzeitig entlarvende Analyse!
von Uwe Hansmann am 04.06.2018 um 17:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.